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Aufnahmeantrag
Über die Aufnahme von Patienten (Pflegebedürftigen) entscheidet die Geschäftsführung!
Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Sie kann ohne Angaben von Gründen verweigert werden.
Unserer Unternehmen wird nicht der Vertragspartner zwischen den Hilfsbedürftigen und dem freiberuflichen Pflegepersonal, sondern nur der Vertragspartner für den Pflegebedürftigen und/oder seinen Angehörigen. Die Hilfstätigkeit erfolgt zwischen den Hilfsbedürftigen und der Betreuerin auf gewerblicher Basis Werkvertrag und Honorarnotensystem.



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